Glossar

Im Glossar werden Begriffe erklärt, die für das Thema Reintegration wichtig sind. Einige Begriffe sind in schwerer Sprache, deshalb werden sie hier erklärt.

Reintegration meint, dass ein*e Schüler*in von einer Sonderschulklasse in eine Regelschulklasse wechselt. Das heisst, es gibt einen Wechsel von der separativen in die integrative Beschulung. Man spricht teilweise aber auch von Reintegration, wenn ein*e Schüler*in von einer Sonderklasse (z.B. eine Kleinklasse, Einführungsklasse in der Regelschule) an eine Regelschulklasse wechselt.
Die Begriffe sind kantonal verschieden. Es wird z.B. auch von Übertritt, Rückgliederung, Wechsel des Schulsettings gesprochen.

Im Projekt wird unterschieden, ob ein*e Schüler*in von einer Sonderschule an eine Regelschule teilweise oder schrittweise wechselt.

  • Teilweise meint, dass ein*e Schüler*in z.B. drei Tage den Unterricht in der Regelschule besucht und zwei Tage den Unterricht in der Sonderschule. Das kann auch eine lange Zeit so bleiben.
  • Schrittweise meint, dass ein*e Schüler*in auch einen Teil des Unterrichts in der Regelschule und den anderen Teil des Unterrichts in der Sonderschule besucht. Das Ziel ist aber die vollständige Reintegration.

Nur wenige Kantone bieten Teilintegrationen an, z.B. die Kantone Zürich und Zug.

Die integrative Sonderschulung meint, dass Lernende mit einem besonderen Bildungsbedarf die Regelschule am Wohnort besuchen. Sie erhalten sonderpädagogische Massnahmen in der Regelklasse und werden integrativ gefördert.
Die Begriffe sind kantonal verschieden. (SZH, InSeMa Integrative und Separative schulische Massnahmen).

Die separative Sonderschulung meint, dass Lernende mit einem besonderen Bildungsbedarf ausserhalb der Regelschulklasse beschult werden. Sie erhalten sonderpädagogische Massnahmen im Rahmen einer Sonderklasse an der Regelschule (z.B. Kleinklasse, Förderklasse) oder an einer Sonderschule. Sie werden separativ gefördert.
Die Begriffe sind kantonal verschieden. (SZH, InSeMa Integrative und Separative schulische Massnahmen).

Kinder mit Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen können bereits ab Geburt bis zwei Jahre nach Schuleintritt Unterstützung erhalten. Ein*e heilpädagogische*r Früherzieher*in (Heilpädagog*in) unterstützt die Familie und das Kind zuhause. (SZH, Themen)

Eine Sonderklasse ist eine Spezialklasse an einer Regelschule mit weniger Schüler*innen. Die Lernenden werden aufgrund eines bestimmten Merkmals in eine Sonderklasse geschickt: z.B. aufgrund ihrer Schwierigkeiten im Verhalten und/oder im Lernen. Förderklassen, Kleinklassen, Einschulungsklassen sind Sonderklassen. (SZH, Themen)

Eine Sonderschulklasse ist eine Klasse an einer Sonderschule. Sonderschulen sind meist auf bestimmte Beeinträchtigungen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ausgerichtet. Es muss ein besonderer Bildungsbedarf vorliegen, damit ein Kind an eine Sonderschule überwiesen wird. Dieser besondere Bildungsbedarf muss von einer kantonalen Stelle abgeklärt werden, zum Beispiel vom schulpsychologischen Dienst (SPD). (SZH, Themen)

Der schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine Beratungsstelle, z.B. in den Kantonen Luzern und Zürich. Der SPD klärt beispielsweise ab, ob eine Sonderschulung notwendig ist. Der SPD kann auch eine Empfehlung geben für eine integrative oder separative Sonderschulung.

Die Erziehungsberatung (EB) ist eine Fach- und Beratungsstelle im Kanton Bern. Die EB klärt ab, ob eine Sonderschulung notwendig ist. Die EB kann auch eine Empfehlung geben für eine integrative oder separative Sonderschulung.

Welche Begriffe und Erklärungen fehlen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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