Bedingungen im Kanton Bern
Die Reintegration von Lionel wurde im Kanton Bern umgesetzt.
Hinweis: Die Angaben über Reintegrationen im Kanton Bern entsprechen dem Stand Februar 2025. Herzlichen Dank dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern für die Unterstützung bei der Erarbeitung der kantonalen Bedingungen.
Informationen zur Sonderschulung
Wird bei einem Kind ein besonderer Bildungsbedarf festgestellt, wird im Kanton Bern ein besonderes Volksschulangebot verfügt. Das heisst, im Kanton Bern wird anstelle von «Sonderschulen» oder «Sonderklassen» vom besonderen Volksschulangebot gesprochen.
Unterschieden wird zwischen einfachen sonderpädagogischen Massnahmen im Regelschulangebot (blau) und zwischen verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen im besonderen Volksschulangebot (grün).
Beim besonderen Volksschulangebot (grün) wird zwischen dem integrativen besonderen Volksschulangebot (bVSA int.) und dem separativen besonderen Volksschulangebot (bVSA sep.) unterschieden:
- Das integrative besondere Volksschulangebot (bVSA int.) meint, dass Lernende mit besonderem Bildungsbedarf innerhalb der Regelklasse verstärkte sonderpädagogische Massnahmen erhalten. Das heisst: Die Lernenden besuchen als besondere Volksschüler*innen dieselbe Regelschule wie andere Kinder im gleichen Wohnquartier. Weitere Informationen finden Sie unter «Integratives besonderes Volksschulangebot».
- Gemäss dem separativen besonderen Volksschulangebot (bVSA sep.) erhalten Lernende verstärkte sonderpädagogische Massnahmen ausserhalb der Regelklasse. Das heisst: Die Lernenden besuchen entweder eine besondere Volksschule, die meistens nicht im gleichen Wohnquartier liegt («Sonderschule»). Oder: Sie besuchen eine besondere Volksschulklasse, die häufig auf dem Gelände einer Regelschule liegt («Sonderklasse»). Weitere Informationen finden Sie unter «Separatives besonderes Volksschulangebot». Angaben zu besonderen Volksschulen finden Sie im Verzeichnis dieser.
Besondere Volksschulen und besondere Volksschulklassen sind nur für Lernende mit verstärktem sonderpädagogischen Förderbedarf. Weitere Informationen zum «Besonderen Volksschulangebot» finden Sie bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Auf dieser Webseite finden Sie auch Broschüren für Eltern und Jugendliche in leichter Sprache.
Reintegration
Steht ein Wechsel einer Lernenden, eines Lernenden von der besonderen Volksschule in die Regelschule an, spricht man im Kanton Bern vom Wechsel des Schulsettings (=Reintegration). Das heisst: Ein*e Schüler*in soll von dem separativen besonderen Volksschulangebot (bVSA sep.) in das integrative besondere Volksschulangebot (bVSA int.) wechseln. Dieser Wechsel muss von der Erziehungsberatung (EB) beim Schulinspektorat (SI) beantragt werden.
Eine Reintegration in die Wege leiten
Um den Wechsel von der besonderen Volksschule an eine Regelschule zu beantragen, muss das separative besondere Volksschulangebot (bVSA sep.) überprüft werden.
Schauen Sie sich dazu das Dokument Umsetzungshilfen für das integrativ umgesetzte besondere Volksschulangebot (bVSA int.) des Kantons Bern (2023) an. Es wird Ihnen als PDF angezeigt.
Auf Seite 24 wird erläutert, wie die Überprüfung des Schulsettings bVSA int. und bVSA sep. abläuft. Auf Seite 25 werden die Schritte nacheinander erklärt.
Untenstehend finden Sie diese Schritte zusammengefasst:
- Der ganze Prozess, bis Lernende wechseln können, kann länger als ein Schuljahr dauern. Die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes, die beteiligten Fachpersonen und die Schulleitung der besonderen Volksschule haben spätestens zwischen den Sommer- und Herbstferien des laufenden Schuljahres ein Gespräch.
- Bis am 1. November muss die Anmeldung mit Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Erziehungsberatung (EB) eingetroffen sein. Lesen Sie auf Seite 25 im Dokument Umsetzungshilfen für das integrativ umgesetzte besondere Volksschulangebot (bVSA int.) nach, was alles zur Anmeldung gehört.
- Die Ergebnisse der Abklärung durch die Erziehungsberatung (EB) liegen nach 8-12 Wochen vor. Die EB entscheidet, welche Abklärungsschritte erfolgen werden. Es kann zum Beispiel ein Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) durchgeführt werden. Lesen Sie dazu auf Seite 25 im Dokument Umsetzungshilfen für das integrativ umgesetzte besondere Volksschulangebot (bVSA int.) nach. Schauen Sie sich auch die Webseite der Erziehungsberatung (EB) an. Dort finden Sie unter der Rubrik Besonderes Volksschulangebot wichtige Hinweise.
- Am Ende des Prozesses macht die Erziehungsberatung (EB) einen Antrag ans Schulinspektorat (SI) und dieses erstellt eine Verfügung. Dort stehen die bewilligten Massnahmen drin: Zum Beispiel ob das Kind in die Regelschule reintegriert wird (bVSA int.). Weitere Informationen finden Sie im Dokument Prozess Besonderes Volksschulangebot integrativ.
Weitere Informationen zum kantonalen Schulsystem
Unter der Rubrik «die Volksschule» finden Sie Informationen zum Schulsystem, wie zu den verschiedenen Zyklen (Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe), zum Eintritt in die Volksschule, zum besonderen Volksschulangebot, zum Unterricht oder auch zum Übertritt in die Sekundarstufe II.
Zudem finden Sie verschiedene Broschüren und Erklärvideos für Eltern und Erziehungsberechtigte unter «Broschüren und Videos» in 22 verschiedenen Sprachen als auch in Leichter Sprache.